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Suisse Garantie
Suisse Garantie Auch für Kartoffeln
Seit dem Herbst 2004 sind Lebensmittel mit der Garantiemarke Suisse Garantie auf dem Markt. Suisse Garantie zeichnet das Herkunfts- und Verarbeitungsland Schweiz aus, stellt klare Anforderungen an die Produktion und die Verarbeitung und gewährleistet ein lückenloses, unabhängiges Kontroll- und Zertifizierungssystem. Seit 2005 werden Kartoffeln mit der Garantiemarke ausgezeichnet.
Weitere Informationen zu Suisse Garantie finden sie unter www.suissegarantie.ch.
Die zu erfüllenden Anforderungen und Prozesse sind in detaillierten Reglementen festgehalten: Das Dachreglement (Download unter www.agrosolution.ch) regelt die allgemein gültigen Anforderungen. Die branchenspezifischen Anforderungen sind im Branchenreglement Früchte, Gemüse, Kartoffeln (FGK) geregelt.
Anforderungen an Kartoffelproduzenten
Produzenten, welche Kartoffeln für die Garantiemarke Suisse Garantie produzieren, erfüllen folgende Anforderungen:
Die Produkte stammen von Betrieben, die für den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) eingeschrieben sind, an ihm teilnehmen und kontrolliert werden gemäss der Direktzahlungsverordnung DZV (SR 910.13), 1. Titel, 2. Kapitel, 2. Abschnitt und 3. Abschnitt, und Anh. 1.
Ausschliesslich Anbau von gentechnisch nicht veränderten Pflanze.
Anbau ausschliesslich in der Schweiz. Inbegriffen sind das Fürstentum Lichtenstein, die Freizone Genf sowie die in der schweizerischen Gesetzgebungbeziehungsweise in Staatsverträgen geregelten Grenzzone.
Ausschliesslich Anbau der empfohlenen Kartoffelsorten, die auf der Schweizerischen Sortenliste für Kartoffeln stehen oder sich im Aufnahmeverfahren befinden (Praxisversuche).
Anforderungen an die Abpack- und Verarbeitungsbetriebe
- Betriebe, welche Kartoffeln abpacken oder zu Kartoffelerzeugnissen verarbeiteten und diese mit der Garantiemarke Suisse Garantie kennzeichnen wollen, erfüllen die folgenden Anforderungen:
- Der zur Verwendung der Garantiemarke Suisse Garantie Berechtigte stellt sicher, dass die Kartoffeln ausschliesslich von Betrieben stammen, welche die Anforderungen von Suisse Garantie erfüllen (Produzentenetikette sowie eine aktuelle Liste publiziert unter www.agrosolution.ch).
- Aufzeichnungen müssen mindestens für die Dauer der Haltbarkeit des Produkts plus ein Jahr, jedoch maximal 5 Jahre ab dem Datum des Wareneingangs aufbewahrt werden.
- Zusammengesetzten Produkte :
- Gesamthaft müssen mindestens 90% der Zutaten landwirtschtlichen Urspungs die Suisse Garntie Anforderungen erfüllen. - Nicht zusammengesetzten Produkte:
- - Müssen zu 100% den Suisse Garantie-Anforderungen erfüllen.
- Die Etikettierung oder sonstige Kennzeichnung von Kartoffeln und Kartoffelprodukten mit der Garantiemarke Suisse Garantie bleibt ausschliesslich Berechtigten vorbehalten.
- Für Abpackbetriebe sind die von der Branche definierten Qualitätsstandards Pflicht. D.h. sie müssen als Kontrollbetrieb von Qualiservice GmbH anerkannt sein.
Anmeldung
Anmeldeverfahren für Kartoffelproduzenten (Inspektionen)
Der interessierte Betrieb meldet sich bei einem Suisse Garantie berechtigten Abnehmer oder direkt an die mit der Administration und Kontrolle beauftragte Stelle:
Agrosolution AG
Molkereistrasse 19
3052 Zollikofen
Tel 031 / 910 20 90
Fax 031 / 910 20 99
www.agrosolution.ch
Die Handelsbetriebe wurden aufgefordert, potentielle Suisse Garantie Produzenten zu melden. Als Produzent nehmen sie bitte zuerst Rücksprache mit ihrem Abnehmer.
Anmeldeverfahren für Abpack- und Verarbeitungsbetriebe (Zertifizierungen)
Der interessierte Betrieb meldet sich bei:
swisspatat
Postfach
3001 Bern
Tel 031 / 385 36 50
Fax 031 / 385 36 58
Dort erhält er die erforderlichen Unterlagen. Die Zertifizierung erfolgt durch eine für Suisse Garantie zugelassene, akkreditierte Zertifizierungsstelle. Die aktuelle Liste dieser Zertifizierungsstellen ist auf der Internetseite von Agrosolution AG ersichtlich.
Kontrollen
Die unabhängigen Zertifizierungsstellen überprüfen in Zusammenarbeit mit Ihren Inspektionsstellen die Einhaltung der Anforderungen. Unter www.agrosolution.ch finden Sie eine Liste der anerkannten Zertifizierungsstellen.
Auf der ersten Produktionsstufe (landwirtschaftliche Betriebe) werden die verlangten Inspektionen wenn immer möglich in Kombination mit der ÖLN-Kontrolle durchgeführt.